Allgemeine Geschäftsbedingungen (Campingplatz)

Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen der Campingplatz KranenCamp UG

Stand 01.04.2022

Bitte lies diese Bedingungen sorgfältig durch, damit schon die Vorbereitung deiner Reise zu uns keine Überraschungen bereitet.

1. Geltungsbereich

Der Campingplatz KranenCamp UG vermietet an den Gast den vereinbarten Stellplatz (Zelt, Wohnmobil, Wohnwagen, Saisoncampingplatz) oder die Mietunterkunft (Bikerhütte, Mobilheim, Ferienhaus; nachfolgend „Übernachtungsmöglichkeit“ genannt) mit der vereinbarten Ausstattung für die vereinbarte Aufenthaltsdauer. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für Mietverträge zur Vermietung von Stellplätzen oder Mietunterkünften sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast (und seine Besucher, siehe 9.) erbrachten weiteren Leistungen. Der Gast hat während seines Aufenthalts die dort aushängende Platzordnung zu beachten.

2. Vertragsschluss

  • Die Preise sind aktuell auf den Internetseiten des Campingplatzes KranenCamp UG verfügbar. Weitere Preislisten haben keine Gültigkeit und geben nur Richtwerte (Prospekte und Internetportale von Drittanbietern).
  • Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind .
  • Preiserhöhungen nach Vertragsschluss können nur erfolgen, wenn zwischen diesem und dem Zeitpunkt der Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen. (vgl. § 309 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Ändert sich im laufenden Kalenderjahr der gültige MwSt.-Satz, können Preisanpassungen erfolgen.
  • Mit der Buchung bietet der Gast dem Campingplatz KranenCamp den Abschluss eines Mietvertrags für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Gast vom Campingplatz KranenCamp eine Buchungsbestätigung entweder per E-Mail oder vor Ort persönlich. Der Mietvertrag zwischen dem Campingplatz KranenCamp und dem Gast kommt mit der (An-)Zahlung der Rechnung durch den Gast oder mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast oder mit dem Betreten des Campingplatz KranenCamp außerhalb des Eingangsbereichs zustande je nachdem, was früher eintritt.
  • Zur Nutzung der Übernachtungsmöglichkeit sind nur die in der Reservierung ausgewiesenen Personen berechtigt. Die Maximalbelegung für den jeweiligen Typ Übernachtungsmöglichkeit darf nicht überschritten werden. Kinder und Babys zählen dabei wie Erwachsene (siehe Gruppenreisen).
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht ohne eine Aufsichtsperson auf dem Campingplatz Urlaub machen. Aufsichtspersonen sind Erziehungsberechtigte oder Personen, denen von der/dem Erziehungsberechtigten die Aufsicht übertragen wurde.
  • Bei der Buchung von Optionen wie zum Beispiel ein weiterer Platz für ein Zelt, Pavillon, Fahrzeug, Anhänger hat der Gast die gewählte Platzgröße zu beachten. Im Zweifel erkundige Dich vor der Buchung beim Campingplatz KranenCamp.
  • Besonders intensive Stromverbraucher wie Heiz- und Klimageräte oder Elektrofahrzeuge (HEV/PEV,EV) müssen vorab separat vom Gast angemeldet werden. Die Nutzung der Strompauschale ist hier nicht gestattet.
  • Hat ein Dritter für den Gast, mit dessen Einverständnis, gebucht, haftet er dem Campingplatz KranenCamp gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
  • Unsere Stellplätze stehen nicht als Erst- oder Zweitwohnsitz zur Verfügung. Dauercamper sind herzlich willkommen, Preise nach Absprache.
  • Der Weiterverkauf, die Weitervermietung/Untervermietung oder Weitervermittlung von gebuchten Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt, soweit nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  • Angebote vom Campingplatz KranenCamp zum Abschluss eines Mietvertrags sind freibleibend und unverbindlich. Der Campingplatz kranenCamp kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Mietvertrags mit einem Gast ablehnen.

3. Vertragsänderungen

  • Die Unterkunftsmöglichkeit wird gemietet, wie besichtigt. Ein Stellplatz-Mietunterkunftswechsel ist nur nach Genehmigung gestattet.
  • Eine Verlängerung kannst Du gerne, bei Verfügbarkeit, an der Reception buchen
  • Änderungen oder Umbuchungen, wie zum Beispiel bezüglich des Zeitraums, die Personenanzahl oder der Unterkunftsmöglichkeit sind bis 43 Tage vor Anreise möglich. Buchungen können nur für das gleiche Kalenderjahr umgebucht werden. Änderungen ab 42 Tage vor Anreise gelten als Stornierung.
  • Eine Umbuchung oder Stornierung der Reservierung online ist noch nicht möglich. Der Gast muss im Falle eines Umbuchungs- bzw. Stornierungswunsches direkt den Campingplatz KranenCamp kontaktieren.
  • Der Gast hat keinen Anspruch auf die Überlassung einer bestimmten Übernachtungsmöglichkeit. Dies gilt auch wenn dieser speziell auf dem Lageplan ausgewählt oder vom Campingplatz KranenCamp bestimmt wurde oder auf Erfüllung von speziellen Wünschen, die über die Überlassung einer Übernachtungsmöglichkeit hinausgehen. Er hat lediglich einen Anspruch auf die Überlassung einer Übernachtungsmöglichkeit in der von ihm gebuchten Kategorie.

4. Zahlungen und Fälligkeit

  • Mit der Reservierung wird zur Zeit noch keine Anzahlung nötig.
  • Der Betrag ist grundsätzlich spätestens am Anreisetag fällig.
  • Wird der Betrag nicht fristgerecht entrichtet, so kann die Buchung sofort unwirksam werden, ohne dass der Gast nochmals ermahnt oder in Kenntnis gesetzt wird.
  • Erfolgt die Anreise später wie gebucht so ist der gesamte Betrag fällig.
  • Nicht zuordnungsbare Zahlungen ohne klaren Verwendungszweck (Vertragspartner, Reservierungsnummer, Reservierungsdatum) oder gebündelte Zahlungen zu mehreren Buchungen sind nicht gewünscht und werden zurücküberwiesen und gelten als nicht bezahlt (siehe Gruppenreisen).
  • Die Preise für Nebenleistungen (wie z.B. Fahrradverleih, Mietbad, Strandgebühren, Angelkarten, Besucher) und alle sonstigen Forderungen, die nicht ausdrücklich im Mietvertrag als Bestandteil des Übernachtungspreises ausgewiesen sind), sind üblicherweise sofort zur Zahlung fällig. Im Falle, der nicht rechtzeitigen Zahlung ist der Campingplatz berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, woraufhin der Gast das Zimmer/den Platz zu räumen hat.
  • Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte kann der Gast nur geltend machen, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  • Akzeptiert werden vor Ort Bargeld in Euro, Überweisungen, EC- und Maestro-Karten sowie die folgenden Kreditkarten: Visa und Mastercard (>20€). Sonstige Zahlungsmittel sind nur mit Zustimmung des Campingplatzes zulässig.

5. Gruppen

  • Gruppenreisen (weitere Informationen) mit mehr als 2 Personen einer Generation ohne Familienzusammenhang oder mehr als einer Unterkunftsmöglichkeit dürfen nicht ohne Genehmigung gebucht werden, auch nicht in mehreren Transaktionen. Bitte nutze für Gruppenanfragen den E-Mail-Schriftverkehr.
  • Jede Gruppe hat einen Ansprechpartner/Gesamtverantwortlichen zu benennen; beachte (g. Gesamtschuldner). Dieser hat eine komplette Namensliste mit Anschriften und Geburtsdatum vorzulegen.
  • Der Campingplatz KranenCamp ist bei Falschangaben bezüglich Gruppenreisen jederzeit berechtigt vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Beachte dabei den Einbehalt von Entgelten .
  • Rückzahlungen für Gruppen-Buchungen ohne Genehmigung kann bis zu 30 Tage dauern.

6. Kaution

  • Für Mietunterkünfte wird eine Schadens-Kaution fällig. Diese wird nach je nach Zustand und Zählerstand des Stromverbrauches am Tage der Abreise zurück gezahlt.
  • In besonderen Fällen kann vom Campingplatz KranenCamp eine weitere Kaution erhoben werden (z.B. Gruppenreisen). Der Campingplatz KranenCamp behält sich vor, aus weiteren angemessenen Gründen eine Kaution zu erheben. Wenn eine Kaution geleistet worden ist, kann der Campingplatz KranenCamp diese insbesondere in folgenden Fällen einbehalten: Verspätete Räumung der Mietsache durch den Gast, Beschädigungen oder Verschmutzungen der Mietsache, nicht nur unerhebliche Verstöße gegen die Platzordnung, z. B. Ruhestörung.

7. Anreise und Abreise

  • Unsere aktuellen Öffnungszeiten finden ihr am Büro (rotes Haus gegenüber von der Schranke) und auf unserer Webseite (Kontakt).
  • Sollten wir nicht erreichbar sein, könnt ihr uns per Telefon erreichen.
  • Um Wartezeiten zu verkürzen, wird um eine vorherige Online-Reservierung gebeten.
  • In der Buchungsbestätigung angegebene An- und Abreisetermine sind verbindlich.
  • Die Anreise ist ab 15:00 Uhr für einen Stellplatz und ab 16:00 Uhr für eine Mietunterkunft möglich. Eine frühere Anreise ist nur nach Absprache, Verfügbarkeit und gegen Aufpreis einer weiteren Übernachtung möglich.
  • Die Übernachtungsmöglichkeit wird Dir bis 15 Minuten vor Schließen des Büro freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, sofort über eine abweichende oder spätere Anreise zu unterrichten.
  • Zur Erfüllung der Meldeformalitäten bucht jeder Gast online, Besucher melden sich im Info-Büro vor Betreten des Campingplatzes mit einem gültigen Personalausweis an. Auf Anfrage werden diese Daten an Behörden oder kommunale Stellen weitergegeben. Eine Datenweitergabe der Meldedaten zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht.
  • Die Zufahrt und Ausfahrt auf den Campingplatz Kranencamp erfolgt ausschließlich zwischen 8:00 und 22:00 Uhr. Notdienste haben 24h Zutritt. Sollten Ihr Probleme haben, melde Dich bitte im Büro. Die Ausfahrt ist neben dem Spielplatz. Es gilt auf dem Platz eine Einbahnstraßenregelung.
  • Gültiger Zutritt setzt die vollständige Bezahlung für den Zeitraum der An- und Abreise voraus.
  • Die Abreise hat in den Öffnungszeiten des Büro bis 11:00 Uhr bei einem Stellplatz oder bis 10:00 Uhr bei einer Mietunterkunft zu erfolgen. Eine verspätete Abreise ist nur nach Absprache, Verfügbarkeit und gegen Aufpreis einer weiteren Übernachtung möglich.
  • Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Gast die Unterkunftsmöglichkeit geräumt und in sauberem Zustand zurückzugeben. Es ist der Zustand wiederherzustellen, der bei Übergabe der Mietsache bestand, wobei eine Verschlechterung durch den vertragsgemäßen Gebrauch unbeachtlich ist. Kommt der Gast dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der Campingplatz KranenCamp berechtigt, den Zustand auf Kosten des Gastes wiederherzustellen.

8. Spezifische Regelungen nach Saison

  • In der Nebensaison werden je nach Witterung nicht alle Platzgebiete bzw. Bereiche geöffnet.
  • In der Nebensaison behalten wir uns geänderte Öffnungszeiten des Büro vor. Telefonisch sind wir zu erreichen. Alle Dienstleistungen stehen euch nach der Online-Buchung zur Verfügung.
  • In der Hauptsaison ist ein Mitarbeiter 24h auf dem Platz persönlich erreichbar. In der Nebensaison sind wir außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch erreichbar.
  • In der Hauptsaison erlauben wir zum Wohle der Gäste und Hunde nur max. 1 Hund pro Stellplatz bzw. nach Absprache.
  • Die Mindestaufenthaltsdauer ist nach Haupt- und Nebensaison sowie Unterkunftstyp geregelt. Des Weiteren sind für die Hauptsaison spezifische An- und Abreisetage festgelegt.

9. Besucher

  • Der Campingplatz KranenCamp darf nur von den angemeldeten Personen betreten werden.
  • Angemeldet sind die im Vertrag namentlich benannten Personen. Weitere Besucher unterliegen Besuchergebühren.
  • Besucher ohne Zutrittserlaubnis durch das Personal zahlen eine erhöhte Gebühr von 60 Euro pro Tag und Person.
  • Der besuchte Gast meldet seine Besucher spätestens einen Tag vor Ankunft an und haftet für die Entrichtung Besuchergebühren sowie für die Einhaltung der AGB und Platzordnung.
  • Die Pkws der Besucher parken außerhalb des Campingplatz KranenCamp. Der Campingplatz KranenCamp kann kostenpflichtige Ausnahmen gewähren.

10. Haustiere

  • Das Mitbringen von Hunden und Katzen (nachfolgend „Haustiere“ genannt) bedarf der vorherigen Anzeige durch den Gast; für andere Tiere ist unter genauer Artenbezeichnung bei Campingplatz KranenCamp anzufragen, wobei der Campingplatz in allen Fällen die Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Gründen verweigern kann.
  • Pro Stellplatz darf maximal ein Haustier, in dem Mobilheim Ferienwohnung und Bikerhütte kein Haustier mitgebracht werden. Für jedes mitgebrachte Haustier ist ein zusätzliches Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Campingplatz dem Gast bei dessen Anzeige mitteilt.
  • Nicht erlaubt sind Haustiere in den Sanitärgebäuden und Spielgebäuden . Wird zum Mietende festgestellt, dass dem nicht nachgekommen wurde, erheben wir pauschal eine Gebühr von min. 125,- € für Lüftung, Reinigung und Mietausfall, da Allergiker diese für längere Zeit nicht buchen können. Dem Gast steht es im Falle einer Pauschalierung frei, nachzuweisen, dass die tatsächlich angefallenen Kosten geringer sind.
  • Von Haustieren verursachte Schäden oder Verunreinigungen sind umgehend vom Tierhalter zu beseitigen. Der Gast hat Sorge zu tragen, dass der Hund auf dem eigenen Stellplatz verbleibt.
  • Es besteht auf dem gesamten Gelände generell Leinenpflicht (keine Langlaufleine).
  • Gefährlichen Hunde nach §2 HundehVO M-V (04.07.2000) sind zum Schutze der Mitmenschen verboten.
  • Auf die Geltung die Hundehalterverordnung – HundehVO M-V (04.07.2000) in der jeweils geltenden Fassung wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Verstößen gegen §9 der HundehVO (Ordnungswidrigkeiten) und/oder nicht nur unerheblichen Beeinträchtigungen anderer Gäste durch mitgeführte Hunde behalten wir uns eine fristlose außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund sowie das Aussprechen und Durchsetzen eines Hausverbotes vor.

11. Schadenersatz

  • Die Mietunterkunft ist ausgestattet wie auf der Internetseite des Campingplatz KranenCamp beschrieben. Der Gast trägt neben dem Mietzins auch den Stromverbrauch.
  • Die Schlüsselübergabe erfolgt im Info Büro (Hausnummer 1, rotes Gebäude gegenüber der Schranke). Erforderliche Informationen erhält der Gast rechtzeitig vor der Anreise.
  • Bei Übergabe werden die Ausstattungsliste und der mängelfreie Zustand der Mietunterkunft vom Gast geprüft. Das Übergabedokument ist am Anreisetag von beiden Parteien zu unterzeichnen und gibt verbindlich den Zustand des Mietunterkunft am Tag der Anreise wieder.
  • Der Gast kann Bettwäsche und Handtücher gesondert anmieten. Sofern verfügbar, können auch Kinderreisebetten und Hochstühle angemietet werden.
  • Bettzeug (Mieteinheiten): In jedem Fall gilt, die Betten müssen vor Nutzung bezogen sein. Entweder mit eigens mitgebrachter oder vor Ort dazu gebuchter Bettwäsche.
  • Es ist nicht erlaubt, auf der Fläche, auf der sich das Mietunterkunft befindet, Zelte oder Wohnwagen aufzustellen. Der PKW ist auf der zugewiesenen Parkfläche zu parken und darf die Rasenflächen auch zum be- und entladen nicht befahren.
  • Die Endreinigung des Mietunterkunft wird durch den Campingplatz KranenCamp vorgenommen. Die Endreinigung umfasst nicht die Reinigung von Geschirr, die Reinigung von groben Verschmutzungen des Backofens, des Küchenherdes oder des Kaminofens sowie die Müllentleerung; sofern erforderlich hat der Gast diese Reinigungsarbeiten durchzuführen. Unterlässt er dies, so werden diese Reinigungsarbeit dem Gast gemäß Preisliste in Rechnung gestellt.
  • Bei Rückgabe der Mietunterkunft werden der Zustand desselben und seine Ausstattung anhand eines Übergabeprotokolls vom Gast überprüft. Das Übergabeprotokoll ist von beiden Parteien am Tag der Abreise zu unterzeichnen und gibt für beide Seiten verbindlich den Zustand des Mietunterkunft bei Beendigung der Mietzeit wieder. Schlüssel sind dem Campingplatz KranenCamp zu übergeben. Verluste und Beschädigungen, die sich aus dem Übergabeprotokoll ergeben, werden dem Gast vom Campingplatz KranenCamp in Rechnung gestellt.
  • Das Mitbringen von Haustieren bedarf der vorherigen Zustimmung des Campingplatz KranenCamp.

12. Datenschutz

Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten („Datenverarbeitung“) ist die Campingplatz KranenCamp UG. Weitere Hinweise kann der Gast auf der Webseite und im Rahmen des Buchungsprozesses abrufbaren Datenschutzhinweisen entnehmen. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Unseren Datenschutzbeauftragten kann der Gast per E-Mail, telefonisch oder über unsere Postadresse kontaktieren.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine von uns und unseren Partnern im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen und für die Zahlungsabwicklung relevanten Daten gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Beide Vertragspartner und Dritte (Auftragsverarbeitung) werden sowohl während der Dauer des Vertragsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung die einschlägigen Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“), des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze beachten.

Die Kundenkommunikation wird zu Schulungszwecken intern geteilt.

Wenn der Campingplatz KranenCamp im Zuge der Vertragsabwicklung die E-Mail-Adresse des Gastes erhalten hat, wird sie diese zur gelegentlichen Übersendung von Informationen über ihre Angebote nutzen, wenn der Mieter dem nicht widersprochen hat. Ein Widerspruch ist jederzeit per E-Mail an post [ät] kranencamp [punkt] de oder auch postalisch möglich. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Wir geben diese nur weiter, wenn dies nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO für Vertragszwecke erforderlich ist, wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben dazu verpflichtet sind (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO oder wir ein berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f.) DSGVO am wirtschaftlichen und effektivem Betrieb unseres Geschäftsbetriebes haben. Hierzu zählen Dienstleister, die im Rahmen einer datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO u.a. für den technischen Betrieb der Buchungssysteme oder mit der Durchführung des Mietvertrages auf dem Campingplatz beauftragt sind. Wir haben geeignete rechtliche Vorkehrungen sowie entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um für den Schutz der personenbezogenen Daten gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu sorgen. Die Datenverarbeitung erfolgt in der Europäischen Union. Der Campingplatz übermittelt keine Daten in ein Drittland (d.h. in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)).

Der Campingplatz wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.

In regelmäßigen Abständen führen wir auf unserer Ferienanlage Bild- und Tonaufnahmen für Marketingzwecke durch. Falls Sie dies nicht möchten, bitten wir Sie, dieses dem Fotograph bzw. Kamerateam gleich mitzuteilen. Sofern Personen nicht nur als sog. „Beiwerk” zu erkennen sind, wird keine Veröffentlichung ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgen.

Wenn Campingplatz KranenCamp personenbezogene Daten von einem Gast verarbeitet, ist der Gast Betroffener i.S.d. DSGVO und hat folgende Rechte: Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Des Weiteren hat der Gast das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO i.V.m. §19 BDSG zu beschweren. Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, kann Campingplatz KranenCamp Nachweise von dem Gast verlangen, die belegen, dass es sich bei dem Gast um die Person handelt, für die sich der Gast ausgibt.

Die beim Campingplatz KranenCamp gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus handels- und steuerrechtlichen Gründen. Nach gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Aufbewahrung für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbriefe, Buchungsbelege.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Besteuerung relevante Unterlagen sowie Meldescheine des Tourismus).

Stornierung, Rücktritt und Nichtinanspruchnahme des Gastes

Der Gast hat das Recht von der Buchung zurückzutreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt schriftlich (per E-Mail, nicht per Mobiltelefon/Messenger) vorab erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir eine angemessene Stornogebühr nach folgender Aufstellung berechnen:

  • bis 30 Tage vor Anreise 30% des Gesamtbetrages
  • Bei einer späteren Stornierung oder treten Sie Ihre Reise, ohne uns davon in Kenntnis zu setzen, nicht an, oder sagen Sie erst am Tage der Anreise Ihre Buchung ab, oder nehmen Sie ganz oder teilweise Leistungen nicht in Anspruch, behalten wir unseren vollen Anspruch auf den Mietpreis.
  • Die Stornogebühr beträgt bei Stellplätzen mindestens 25€ und bei Mietunterkünften 50€.
  • Verschiebt sich der gebuchte Anreisetermin ohne Ihre Ankündigung oder es findet eine frühere Abreise statt, kann Ihre Übernachtungsmöglichkeit am nächsten Tag anderweitig vergeben werden. Das Belegen von nicht besetzten Übernachtungsmöglichkeiten durch den Campingplatz KranenCamp bedeutet keine Stellung eines Ersatzmieters, solange dieser Gast auf einer anderen Übernachtungsmöglichkeit gleichen Typs hätte untergebracht werden können.
  • Bricht der Gast vor Ende der vereinbarten Mietdauer die Nutzung ab, wird der anteilige Mietzins nicht erstattet. Der Campingplatz KranenCamp muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen wie anteilige Stromkosten pro Tag sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt (§ 537 Abs. 1 S. 2 BGB), es sei denn, der Gast hat den Abbruch der Nutzung zu vertreten.
  • Im Falle einer verspäteten Anreise oder vorzeitigen Abreise besteht keine Rückerstattung eines anteiligen Betrages von der geleisteten Anzahlung, wenn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln des Campingplatzes KranenCamp die vorzeitige Abreise zwingend verursacht hat.
  • Auf Stromlieferung besteht kein Rechtsanspruch. Strom kann nur zur Verfügung gestellt werden, sofern eine Anschlussmöglichkeit besteht.

Außerordentlicher Rücktritt, Kündigung, Platzverweis, Hausverbot des Campingplatzes

Der Campingplatz KranenCamp ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom Campingplatz KranenCamp nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Des Weiteren, wenn Übernachtungsmöglichkeiten schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. persönliche Angaben der Gäste, Gruppenreisen, Größenangaben bei Fahrzeugen/Anhängern, Gewichtsangaben bei Wohnmobilen gebucht wurden; in der Vergangenheit bereits Scheinreservierungen vorgenommen wurden oder der Campingplatz KranenCamp begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Campingplatz KranenCamp in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Campingplatz KranenCamp zuzurechnen ist, wie z.B. die Mitgliedschaft des Gasts in einer extremistischen Organisation.

In Ausübung des Hausrechtes darf das Personal des Campingplatzes die Aufnahme von Personen verweigern, sie des Platzes verweisen oder ein dauerhaftes Hausverbot aussprechen und durchsetzen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Platzordnung und AGB notwendig erscheint. Ist der Verursacher nicht auszumachen, ist die gesamte Gruppe/Familie der Unterkunftsmöglichkeit(en) betroffen.

Der Campingplatz KranenCamp ist dazu berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen (§569 BGB), um die Platzordnung und AGB durchzusetzen. Insbesondere wenn der Gast während seines Aufenthalts andere Gäste oder das Personal beleidigt oder gefährdet, die Ruhe und Ordnung nachhaltig stört, sich feindlich oder sonst diskriminierend äußert bzw. verhält, das Inventar des Platzes bzw. die Ausstattung mutwillig zerstört, beschädigt oder entfernt (Diebstahl), bei Missbrauch an Strom-, Frischwasser- oder Abwasserinfrastruktur, unter illegalem Drogenkonsum steht, alkoholisiert ist, für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit nutzt und/oder wenn er sich in andere Weise vertragswidrig verhält. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen Verordnungen des Infektionsschutzgesetzes aufgrund z. B. der aktuellen Coronapandemie.

Ein Anspruch auf Erstattung des gezahlten (anteiligen) Entgelts und/oder der Kaution besteht in diesen Fällen nicht (siehe c. ). Es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingplatz einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.

Rückbuchungen von Zahlungen

Im Falle von Rückbuchungen durch den Kunden (z.B. Rücklastschriften, „Chargebacks“, Käuferschutz Verhandlungen über Paypal) ohne vorherige schriftliche Bestätigung werden dem Kunden Bearbeitungs- und Bankgebühren von mindestens 90 Euro in Rechnung gestellt.

Haftung

Der Gast übernimmt die Haftung, insbesondere gegenüber Dritten

  • Bei nicht ordnungsgemäßen Stromanschlüssen und defekten Geräten
  • Bei Schäden durch die ihm gehörenden Gasanlagen
  • Bei Schäden an Gegenständen, Anlagen, Natur und Umwelt des Campingplatzes.
  • Bei Verstopfung durch Entsorgung in Toiletten.
  • Das Benutzen des Campingplatzes und seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Die verschuldensunabhängige Haftung des Campingplatz KranenCamp und/oder seiner Mitarbeiter (nachfolgend Campingplatz) für anfängliche Sachmängel der Mietsache wird ausgeschlossen. Im Übrigen kann der Gast (seine Angehörigen und Besucher) vom Campingplatz Schadensersatz nur verlangen, soweit dem Campingplatz Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder der Campingplatz wesentliche Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat; in letztgenanntem Fall ist die Schadensersatzhaftung des Campingplatz jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Beispiele für welche keine Haftung übernommen wird:

  • Bei Stromausfällen, Sturm- und Wetterschäden, Hochwasser und Blitz bzw. Hagelschäden
  • Bei Einbruch oder Diebstahl
  • Beim Umstellen von Wohnwägen, um einer Gefahr vorzubeugen

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Stellplatzes oder Mietunterkunft sind seitens des Gasts unverzüglich dem Campingplatz zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Gastes unmittelbar dem Campingplatz angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).

Allgemeine Bestimmungen

Mit Erscheinen verlieren alle vorherigen AGB ihre Gültigkeit. Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Wir behalten uns vor, Irrtümer, Druck- und Rechenfehler zu berichtigen. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen (E-Mail-) Bestätigung des Campingplatz KranenCamp UG. Gerichtsstand ist für beide Seiten das Amtsgericht Lüdinghausen.

Wir wünschen Dir eine angenehme An-/Abreise, schöne Urlaubstage und eine erholsame Zeit!